Art und Umfang der Schwangerenvorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Demnach sind folgende Untersuchungen vorgesehen:
• Schwangerschaftfeststellung: Je nach Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft wird durch einen Schwangerschaftstest oder eine Ultraschalluntersuchung die Schwangerschaft festgestellt, wenn möglich auch schon das Schwangerschaftsalter genau bestimmt und somit ein Entbindungstermin festgelegt. Es werden verschiedene Blutuntersuchungen veranlasst (z. B. Blutgruppe, Blutbild) und das Verhalten in der Schwangerschaft besprochen. Nach Erhalt der Blutergebnisse erhalten Sie den Mutterpass.
• Monatliche Untersuchungen in den ersten 7 Monaten der Schwangerschaft: Üblicherweise werden Blutdruck, Hämoglobinwert, Gewicht und Urin kontrolliert, das Wachstum der Gebärmutter festgestellt und überprüft, ob der Muttermund geschlossen ist.
• Zwei entsprechende Untersuchungen/Monat in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten.
• 3 vorgesehene Ultraschalluntersuchungen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche; falls erforderlich, werden weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. In der 20. Woche haben Sie die Wahl zwischen einem Basischall, bei dem nur die Maße des Kindes bestimmt werden, und dem erweiterten Basisschall, d. h. es wird die Anatomie des Kindes gründlich untersucht und auch versucht, das Geschlecht zu erkennen.
• Weitere spezielle Untersuchungen sind zu bestimmten Zeitpunkten vorgesehen, z. B. Test auf Schwangerschaftsdiabetes, Blutuntersuchungen auf Antikörper und Hepatitis B.
Verhalten in der Schwangerschaft:
"Die Schwangerschaft ist ein Zustand, keine Erkrankung." Gemäß dieser Erkenntnis ist in der Schwangerschaft vieles erlaubt, aber es gibt doch einiges zu beachten.
• Ernährung: Alkohol ist in der Schwangerschaft absolut tabu, auf Zigaretten sollten Sie ebenfalls verzichten. Die Einnahme von Folsäure und Jodid wird empfohlen. Die Ernährung sollte ansonsten möglichst vielseitig sein und reichlich frisches Obst und Gemüse, Vollkornprodukte und idealerweise auch Fleisch und Fisch in Maßen enthalten. Rohe Fleisch- oder Fischprodukte sowie Milchprodukte aus Rohmilch sollen vermieden werden. Bis zu 2 Tassen Kaffee pro Tag sind unbedenklich. Eine vegetarische Ernährung kann bei gezielter Produktauswahl ausreichen, eine vegane Ernährung wird nicht empfohlen.
• Sport: Grundsätzlich ist Bewegung in der Schwangerschaft wichtig. Ideal sind Sportarten wie Schwimmen, Radfahren, Wandern und andere mit sanftem Bewegungsablauf. Extremsportarten, Sport mit ruckartigen Bewegungen und Bauchmuskeltraining werden nicht empfohlen. Durch das Auflockern der Bänder besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr bei Sportarten mit raschem Richtungswechsel. Regelmäßige körperliche Aktivität beugt jedoch Schwangerschaftsbeschwerden vor und verbessert die Stoffwechselsituation. Voraussetzung ist natürlich, dass keine Schwangerschaftskomplikationen wie vorzeitige Wehen oder Blutungen vorliegen.
• Reisen: Beim Reisen ist zu bedenken, dass in der Schwangerschaft eine erhöhte Thrombosegefahr besteht. Dies spielt v. a. bei Langstreckenflügen, aber auch bei langen Autofahrten eine Rolle. Achten Sie in jedem Fall auf eine ausreichende Trinkmenge, lockere Kleidung und bewegen Sie sich regelmäßig. Ab der 36. Schwangerschaftswoche ist bei den meisten Fluggesellschaften keine Erlaubnis mehr gegeben, erkundigen Sie sich vorab. Bei Reisen in heiße Regionen muss man bedenken, dass der Kreislauf labiler sein kann und die Haut empfindlicher reagiert. Mann sollte sich überwiegend im Schatten aufhalten, während gegen Baden oder Schwimmen selbst nichts einzuwenden ist. Nicht zuletzt können bei exotischen Zielen Tropenkrankheiten auftreten, die bei Schwangeren einen schwereren Verlauf nehmen können.
• Arbeit: Teilen sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass Sie schwanger sind. Manche Arbeitsplätze sind für Schwangere nicht geeignet, z. B. weil man mit schädlichen Substanzen hantieren muss. Für jeden Arbeitsplatz ist durch den Arbeitgeber festgelegt, ob eine Schwangere dort arbeiten darf. Auch wenn der Arbeitsplatz grundsätzlich geeignet ist, gibt es ggf. Einschränkungen durch das Mutterschutz-gesetz (z. B. keine Nachtarbeit). Ist der bisherige Arbeitsplatz ungeeignet und kann der Arbeitgeber auch keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, werden Sie von der Arbeit freigestellt (allg. Beschäftigungsverbot).
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Neben den laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen gibt es eine Reihe weiterer sinnvoller Untersuchungen, die allerdings selbst bezahlt werden müssen:
- Chromosomenanalyse: Mit dem Alter steigt das Risiko, dass beim Kind eine Chromosomenstörung (z. B. Trisomie 21 = Down-Syndrom) vorliegt. Deshalb wird ab 35 Jahren eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion zum Ausschluss einer Chromosomenstörung angeboten; die Kosten für diese Untersuchung werden zwar übernommen, jedoch haben beide Methoden ein geringes Risiko, die Schwangerschaft zu verlieren.
Als Alternative kann eine spezielle Ultraschalluntersuchung ("Ersttrimesterscreening, Nackentransparenzmessung") oder eine Blutentnahme bei der Mutter durchgeführt werden. Bei der Ultraschalluntersuchung wird das Aussehen des Embyos beurteilt, da Chromosomenstörungen meist mit kleinen Auffälligkeiten des Aussehens einhergehen. Eine sichere Aussage über den Chromosomensatz ist nicht möglich, jedoch verringert sich bei unauffälligem Aussehen das Risiko um ein Vielfaches. Bei der Blutuntersuchung werden Chromosomen aus Plazentazellen, die im Blut der Mutter zirkulieren, untersucht. Eine Trisiomie 21 lässt sich hier mit mehr als 99%iger Sicherheit feststellen. Grundsätzlich können all diese Untersuchungen in jedem Alter durchgeführt werden, es ist aber immer eine individuelle Entscheidung.
- Toxoplasmosetest: Toxoplasmen werden über den Kontakt zu Katzen, rohem Fleisch oder ungenügend gewaschenen Freilandsalat übertragen. Die Infektion bleibt meist unbemerkt und hinterlässt eine lebenslange Immunität. Bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft kann es zur Schädigung des Kindes kommen. Durch einen Bluttest kann man feststellen, ob man schon Antikörper hat, oder noch eine Gefahr für eine Erstinfektion besteht. Im ersten Fall wäre man geschützt, im zweiten Fall sollte man Risiken für eine Infektion vermeiden und ggf. weitere Tests durchführen, um eine frische Infektion nicht zu übersehen. Bei einer festgestellten frischen Infektion wird eine antibiotische Therapie empfohlen.
- 75 g-Glukosetoleranztest: Ein einfacher Glukosetoleranz-Screeningtest ist heute in der gesetzlichen Schwangerenvorsorge vorgesehen; dieser ist jedoch von der Ernährung in den Stunden vorher völlig unabhängig und misst auch nur den Blutzuckerwert eine Stunde nach Glukosetrunk. Deutlich besser in der Aussagekraft ist der 75 g-Test, der unter standardisierten Bedingungen abläuft. Ein unerkannter Schwangerschaftsdiabetes kann langfristige schädliche Folgen für das Kind haben.
- Streptokokken-Screening: Knapp 20 % der Frauen sind im Genitalbereich mit Streptokokken der Gruppe B besiedelt. Dies stellt keine Erkrankung dar, macht meist keine Symptome und wird auch bei fehlenden Symptomen nicht behandelt. Bei der Geburt kann es jedoch zu einer schweren Infektion des Neugeborenen kommen. Durch einen Test kann eine Besiedelung festgestellt werden und zum Schutz des Kindes ein Antibiotikum während der Geburt verabreicht werden.