Schwangerenvorsorge


Art und Umfang der Schwangerenvorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Demnach sind folgende Untersuchungen vorgesehen:


Verhalten in der Schwangerschaft

"Die Schwangerschaft ist ein Zustand, keine Erkrankung." Gemäß dieser Erkenntnis ist in der Schwangerschaft vieles erlaubt, aber es gibt doch einiges zu beachten.


Individuelle Gesundheitsleistungen

Neben den laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen gibt es eine Reihe weiterer sinnvoller Untersuchungen, die allerdings selbst bezahlt werden müssen.

                • Chromosomenanalyse: Mit dem Alter steigt das Risiko, dass beim Kind eine Chromosomenstörung (z. B. Trisomie 21 = Down-Syndrom) vorliegt. Deshalb wird ab 35 Jahren eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion zum Ausschluss einer Chromosomenstörung angeboten; die Kosten für diese Untersuchung werden zwar übernommen, jedoch haben beide Methoden ein geringes Risiko, die Schwangerschaft zu verlieren.                                                                                                            Als Alternative kann eine spezielle Ultraschalluntersuchung ("Ersttrimesterscreening, Nackentransparenzmessung") oder eine Blutentnahme bei der Mutter durchgeführt werden. Bei der Ultraschalluntersuchung wird das Aussehen des Embyos beurteilt, da Chromosomenstörungen meist mit kleinen Auffälligkeiten des Aussehens einhergehen. Eine sichere Aussage über den Chromosomensatz ist nicht möglich, jedoch verringert sich bei unauffälligem Aussehen das Risiko um ein Vielfaches. Bei der Blutuntersuchung werden Chromosomen aus Plazentazellen, die im Blut der Mutter zirkulieren, untersucht. Eine Trisiomie 21 lässt sich hier mit mehr als 99%iger Sicherheit feststellen.        Grundsätzlich können all diese Untersuchungen in jedem Alter durchgeführt werden, es ist aber immer eine individuelle Entscheidung.
                • Toxoplasmosetest: Toxoplasmen werden über den Kontakt zu Katzen, rohem Fleisch oder ungenügend gewaschenen Freilandsalat übertragen. Die Infektion bleibt meist unbemerkt und hinterlässt eine lebenslange Immunität. Bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft kann es zur Schädigung des Kindes kommen. Durch einen Bluttest kann man feststellen, ob man schon Antikörper hat, oder noch eine Gefahr für eine Erstinfektion besteht. Im ersten Fall wäre man geschützt, im zweiten Fall sollte man Risiken für eine Infektion vermeiden und ggf. weitere Tests durchführen, um eine frische Infektion nicht zu übersehen. Bei einer festgestellten frischen Infektion wird eine antibiotische Therapie empfohlen.
                • 75 g-Glukosetoleranztest: Ein einfacher Glukosetoleranz-Screeningtest ist heute in der gesetzlichen Schwangerenvorsorge vorgesehen; dieser ist jedoch von der Ernährung in den Stunden vorher völlig unabhängig und misst auch nur den Blutzuckerwert eine Stunde nach Glukosetrunk. Deutlich besser in der Aussagekraft ist der 75 g-Test, der unter standardisierten Bedingungen abläuft. Ein unerkannter Schwangerschaftsdiabetes kann langfristige schädliche Folgen für das Kind haben.
                • Streptokokken-Screening: Knapp 20 % der Frauen sind im Genitalbereich mit Streptokokken der Gruppe B besiedelt. Dies stellt keine Erkrankung dar, macht meist keine Symptome und wird auch bei fehlenden Symptomen nicht behandelt. Bei der Geburt kann es jedoch (selten) zu einer schweren Infektion des Neugeborenen kommen. Durch einen Test kann eine Besiedelung festgestellt werden und zum Schutz des Kindes ein Antibiotikum während der Geburt verabreicht werden.